Diagnose in der Drogenhilfe

Kommen wir zurück zu Gabi: Es ist kein Ausnahmefall, dass die Anamnese oder Diagnose durch Interventionen unterbrochen werden. Dies ist v.a. dann der Fall, wenn medizinische oder soziale Probleme wegen ihrer Intensität einen unmittelbaren Eingriff erforderlich machen. (kein Obdach, kein Essen, Maden im offenen Bein, Gerichtstermin, sexuelle Misshandlung...) Im Falle von Gabi waren es aber keine akuten massiven Probleme, sondern zahlreiche kleine Probleme, die während der Anamnese und Diagnose gelöst werden mussten Sie haben zwar nie die Zusammenarbeit gefährdet aber verhindert, die beiden Eingangsphasen zu beenden; zahlreiche kleinere Interventionen wurden zwischendurch eingeschoben.



So schien z.B. die Idee mit dem Hund zu verlockend, um verschoben zu werden. Es konnte dadurch schon während der Diagnose gleichzeitig die Lebensqualität verbessert und eine besonders gute vertrauensvolle und intensive Arbeitsgrundlage aufgebaut werden. Die Erfahrungen aus der erfreulichen Kontaktaufnahme fließen mit in die Diagnose ein, die nun abgeschlossen werden sollte. Zu diesem Zeitpunkt war die Überzeugung vorhanden, dass sie in der Lage sei, sich verantwortungsvoll um einen Hund zu kümmern. Um dem Ergebnis vorzugreifen: Gabi wird sich in rührender Weise um den Hund kümmern, viel in Parks spazieren geht; auch zu Zeiten, zu denen sie monatelang vorher nicht aufgestanden wäre. Aus eigenem Antrieb durchsuchte sie Bibliotheken nach hilfreichen Hundebüchern, stand anderen hundebesitzenden Klienten gerne mit Rat und Tat zur Seite, lernte aber auch Menschen ohne Suchthintergrund kennen, verdiente sich Taschengeld durch die Pflege von Hunden und Wohnungen von Nachbarn; hielt sich mit Schlüsseln allein in den fremden Wohnungen auf, genoss den Vertrauensvorsprung der uns Profis zugleich in Angst und Schrecken versetzte.

Nicht wie befürchtet ein neues Eigentumsdelikt, sondern -wie so häufig in der Drogenhilfe- ein uraltes Drogendelikt aus längst vergessenen Zeiten hätte fast die positive Entwicklung beendet. Der Kauf von fünf Gramm Hasch sollten nach sieben Monaten im Zusammenhang mit ihren Vorstrafen den Ausschlag für eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung geben. Aus sozialpädagogischer Sicht stand dies Delikt in keinem Verhältnis zu den angedrohten Sanktionen, war es im Vergleich zu den alten Straftaten doch eher schon als Zeichen des Fortschritts zu bewerten. Eine Beendigung der Zusammenarbeit zu diesem Zeitpunkt musste als Katastrophe angesehen werden. Dem Antrag, den Vollzug der Strafe zu Gunsten einer ambulanten Therapie in unserer Einrichtung nach §35 BTMG auszusetzen wurde zum Glück entsprochen:

Substitutionshilfe e.V.

Psycho-soziale Stellungnahme zur Anwendung des §35 BTMG (Therapie statt Strafe) für Frau Petra.........

Frau........wird seit 1996 -mit Unterbrechungen- in unserer Einrichtung flankierend zur Substitutionsbehandlung psycho-sozial betreut; bisher sucht sie regelmäßig den Kontakt zu unseren Sozialpädagogen und unregelmäßig zur Therapeutin unserer Einrichtung.

Nach anfangs großen Schwierigkeiten, bedingt auch durch einen Mordvorwurf und der damit verbundener Haft, konnte seit 1998 eine stetige Verbesserung ihrer Lebenssituation in allen Bereichen erreicht werden. Als wesentliche Faktoren für diesen Prozess können die erfolgreiche medikamentöse Behandlung ihrer Psychose, der Bezug einer Wohnung in unmittelbarer Nähe zu unserer Einrichtung aber auch die Anschaffung eines Hundes angesehen werden. Ihr Leben wurde dadurch zunehmend strukturiert, sie erlebte das Gefühl, gebraucht zu werden und Verantwortung zu übernehmen, konnte sich bei der Lösung von Problemen unmittelbar helfen lassen und baute sich einen kleinen Freundeskreis außerhalb der 'Drogenszene' auf. Über ihren regelmäßigen Aufenthalt in unserer Einrichtung, ihr besonnnes Auftreten und die partielle Übernahme von Arbeitsaufgaben hat sie allgemeine eine Akzeptanz erzielen können, die es ihr ermöglicht, im Falle von Konflikten zwischen Klienten untereinander aber auch mit Mitarbeitern schlichtend einzugreifen.

Zusammenfassend haben wir den Eindruck, dass Frau...nach einem Leben, das Jahrzehnte von Sucht und Straffälligkeit dominiert war erstmals einen Entwicklungsstand erreicht hat, der ein straf- und drogenfreies Leben ermöglichen könnte. Die Anwendung des §35 BTMG halten wir zur Sicherung des bisher erreichten Fortschrittes für unverzichtbar. Im Gespräch mit Frau...sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass die (ambulante) Therapie in unserer Einrichtung durchgeführt werden sollte (Zulassung nach §35 BTMG siehe Anlage), weil sie sich in diesem Umfeld wohl fühlt und das notwendige Vertrauen zur Therapeutin schon aufgebaut hat und die Kontrolle über ihre Entwicklung durch die räumliche Nähe zur Wohnung gesichert ist. Gleichsam haben wir ihr verdeutlichen können, dass es sich um einen qualitativen Sprung handelt, der ihr dann eine regelmäßige Teilnahme an therapeutischen Gesprächen abverlangt, in denen sie sich auch intensiv mit sich selbst, ihrer Geschichte und Zukunft auseinandersetzen muss und wo es auch darum geht, nach ihrem Verzicht auf Beikonsum, mittelfristig die Substitution zu beenden.

Mit freundlichen Grüßen (Sozialpädagoge)

Nachdem nun die Zusammenarbeit bis auf weiteres gesichert war, sollte eigentlich die Diagnose abgeschlossen werden. Wir dachten aber, zunächst die Lebenszufriedenheit zu erhöhen und sie dann langsam an regelmäßige verbindliche Aufgaben heranzuführen, die ihr auch Spaß machen (z.B. gegen Honorar ein Mal wöchentlich anderen Klienten Musikunterricht geben oder für ein Taschengeld als Technikerin in einem Musikclub assistieren) Als erstes wurde sie ermuntert, in der Holzwerkstatt für den Hund eine kleine Hundehütte zu basteln und dann für die eigene Wohnung Regale zu bauen.Die Idee, sie langsam mit einzelnen Aufgaben zu fordern, half, die Schwelle zur Überforderung wahrzunehmen, einen spielerischeren Umgang mit dieser Schwelle zu finden und sie langsam anzuheben.Die Entwicklung wurde von ihr abrupt unterbrochen, als sie sich entschieden hat, Kinderpflegerin zu werden. Dass dieses Ziel zu schnell fixiert wurde und der Plan während der Ausbildung und spätestens mit Anforderungen des Berufes die Selbstüberschätzung offenbaren würde, war offensichtlich; zudem war das unangenehme Gefühl, sie trotz geringer Frustrations- und Überforderungsschwelle mit Kindern arbeiten zu lassen, nicht zu verdrängen.

Aber wie sollte man es ihr sagen, ist die Motivation, aus dem eigenen Leben noch was machen zu wollen, doch nicht hoch genug zu bewerten...? Diese Motivation darf aber auch nicht zerstört werden, wenn sie sich einen zu großen Schritt zumutet; dass sie sich leicht zu viel zumutet, hatten wir in der Akte gelesen.Sie wurde jedenfalls prinzipiell für die Idee und den Mut gelobt, eine Ausbildung machen zu wollen...; die Idee nun ausgerechnet Kinderpflegerin werden zu wollen, haben wir aber relativiert. Ehrlich wurde besprochen, dass sie es sicherlich könnte, eine Situation der Überforderung den Versuch aber schnell beenden würde, dass es ihr in der Vergangenheit ja auch nicht so gut bekommen sei, sich zu überfordern, dass ihr Führungszeugnis den Beruf sicherlich erschweren wird und sie ansonsten in der Berufsschule Mitschüler hätte, die 20 Jahre jünger sind.

Die Therapeutin hat sich dann gemeinsam mit ihr erinnert, wie schwer es für sie bisher war, immer wieder von neuem Ausbildungen anzufangen und ihr vermittelt, dass man beeindruckt ist von Kraft, Mut und Ausdauer es immer wieder neu zu versuchen, dass man nun aber ggf. etwas langsamer anfangen sollte.und man vielleicht einen ähnlichen Beruf findet, der nicht zwingend einer kompletten Ausbildung bedarf. Wir fragten sie, ob sie es sich vorstellen könnte, in einem Vorort auf einem Kinderheimbauernhof zu arbeiten, wo die Verantwortung für die Kinder letztendlich von den Sozialpädagogen übernommen würde, sie jedoch nach 2-monatiger Anleitung -eben ohne ausgiebige Berufsausbildung- die Verantwortung für die Gallowayrinder und die Schweinezucht übernehmen und dabei die Kinder des Heimes mit einbeziehen könnte. Ihr Interesse konnte u.a. dadurch geweckt werden, dass sie den Hund immer dabei haben kann und dass dieser es dort sicherlich besser hat als in der Innenstadt Hamburgs und dass sie keine Angst vor Überforderung haben muss, weil die Viehwirtschaft des Hofes wenig leistungsorientiert arbeitet, die Tiere v.a. für die Kinder Mittel zum Zwecke der Berufsvorbereitung sind und für sie auch eine langsame und intensive Einarbeitung stattfinden sollte...

Es soll hier nicht der Eindruck erweckt werden, jeder Fall ließe sich so erfolgreich lösen; dieser war es aber mit viel Glück, nicht zuletzt deswegen, weil die Option 'Kinderheimbauernhof' mit den Betreibern vorab besprochen wurde und sie die Bereitschaft signalisierten, im Zweifelsfall auch Gabi sozialpädagogisch zur Seite zu stehen. Nachdem zwei dreitägige Besuche für alle Beteiligten erfolgreich waren, ging es um die Realisierung. Da die finanziellen Spielräume des Vereines gering sind und sie mit der Anstellung von Gabi zweifellos ein Risiko eingehen, war die Bezahlung abhängig von der finanziellen Förderung der Integration und der Intensität der Unterstützung bei der Einarbeitung. Bei der Anschaffung des Hundes spielte schon die 'Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten' (§72 BSHG) die zentrale Rolle; dies wurde nun ergänzt um die 'Eingliederung behinderter Menschen' (§§39,40 BSHG) Die Abwägung der zusätzlichen Stigmatisierung 'behindert' gegenüber den Möglichkeiten, die durch sie geschaffen würden, gab den Ausschlag, mit Unterstützung von Hausarzt und Psychiatrie bei dem Versorgungsamt ein Antrag auf Anerkennung einer 'Minderung der Erwerbsfähigkeit' zu stellen.

Diese muss in der Regel mindestens 50% betragen, um dem Klienten bzw. dem Arbeitgeber eine besondere Förderung zukommen zu lassen. Durch die Anerkennung konnte die Einarbeitung die ersten beiden Monate für 20 Stunden in der Woche von einer Heilpädagogin als sog. Arbeitsassistenz unterstützt werden und dem Arbeitgeber für die ersten drei Jahre durchschnittlich 50% des Bruttolohns erstattet werden. Seit fünf Jahren lebt und arbeitet Gabi nun auf dem Hof, erfreut sich weiterhin an der Arbeit mit Kind und Tier, sowie an ihrer Selbstständigkeit und ihrem Erfolg. Zwar konsumiert sie weiterhin täglich Opiate in Form von legal verschriebenem Methadon, konnte aber die Dosis wesentlich reduzieren. Die größte weiter bestehende Gefahr liegt in dem gelegentlichen Konsum von Cannabis, dessen Verbot zwar unsinnig, wegen der Gefahr der Kriminalisierung für Gabi aber existenziell ist.






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